- Teilnahmeberechtigt sind nur Erwachsene, Jahrgang 1989 oder
älter;
- Vollständige aktive Teilnahme am Skischulkurs bis zum 5. Tag
(= Donnerstag)
- Bei Verletzung oder Krankheit erfolgt eine aliquote
Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen auf Basis eines
ärztlichen Attests.
-
Als Grundlage für den Nachweis des „erlernten Skifahrens“ (Level 5) dienen allgemein festgelegte Kriterien der Österreichischen Skischulen
- Sollte das Skifahren nicht erlernt werden, werden die Kosten
für Skischule, Skiverleih und Skipass zu 100% rückerstattet. Die Kosten für die
Unterkunft werden zu 50% rückerstattet.
- Im Falle der Rückerstattung müssen die Leistungen „Skipass“
und „Skiverleih“ noch am Donnerstag abgegeben werden. Die Unterkunftsleistung
besitzt die Gültigkeit noch bis jeweils Freitag (= 6. Tag) 12:00 Uhr.
- Bei körperlicher oder geistiger Behinderung gibt es keine Garantieleistung.
