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Oliver Seuffer-Wasserthal

Skifahren und Versicherung

Richtig versichert? Ein Interview mit Expertin Katrin Eschelmüller von der Allianz-Versicherung. Es ist ein heikles Thema, aber ein wichtiges. Wo Sport betrieben wird, passieren auch verletzungen. So auch im Skisport.

Die harten, statistischen Fakten – alle vier Minuten passiert in Österreich in den Wintermonaten ein Wintersportunfall. Mehr als 52.000 Wintersportler landen Jahr für Jahr im Spital. Es braucht nur eine kurze Unaufmerksamkeit, einen plötzlichen Verschneider oder eine kleine Welle und schon liegt man vielleicht selbst im Krankenhaus.

Es kann also schnell gehen. Daher bin ich der Frage nachgegangen: Welche Versicherung sollten Skifahrer unbedingt abschließen: Ein Interview mit Expertin Katrin Eschelmüller von der Allianz-Versicherung.

Richtig versichert?

Expertin im Interview

Wie verhalte ich mich bei einem Skiunfall?
Zuerst sollte man die Unfallstelle mit gekreuzten Skiern oder Skistöcken markieren und die Verletzten absichern. Im nächsten Schritt wählt man mit dem Handy die 140 und meldet den Unfall an die Bergrettung. Dann leistet man Erste Hilfe: Sprechen Sie mit dem Verletzten, überprüfen Sie die Vitalzeichen und schützen Sie ihn vor Kälte. Sind Sie selbst Unfallopfer, dann nehmen Sie Ihre medizinischen Unterlagen nach der Behandlung im Krankenhaus mit und melden Sie den Unfall an Ihre Unfallversicherung.


Welche Versicherungen sollten einheimische Winterurlauber und ausländische Gäste im Gepäck haben?
Um optimal für den Winterurlaub abgesichert zu sein, empfehlen wir eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Reiseversicherung. Die Allianz bietet einen Versicherungsrechner, der den Preis für eine Kombination aus Unfall-, Kranken- und Reiseversicherung ganz einfach berechnet. Urlauber aus dem Ausland können zusätzlich auch noch eine sogenannte „visitor insurance“ abschließen. Das ist eine Krankenversicherung für im Ausland wohnhafte Personen, die in den Schengenraum oder die EU einreisen.

Wann brauche ich Haftpflicht-, wann Kranken- und wann Unfallversicherung? Und was leisten diese im Falle eines Skiunfalls?
Falls bei einem Skiunfall durch Ihre Schuld andere Personen verletzt werden, sind Sie durch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, abgesichert. Sie leistet allerdings nur Ersatz für Personen- und Sachschäden von geschädigten Dritten. Eigene Schäden werden damit nicht gedeckt.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für eventuelle Folgeschäden (wie z.B. bei Invalidität). Es gibt auch keine Kapital- oder Rentenleistung.

Eine private Unfallversicherung ersetzt Bergungskosten, Unfallkosten (wie z.B. Zahnersatz, Therapiekosten oder Spezialoperationen) und übernimmt Heilbehelfe. Bei einer bleibenden Invalidität bekommen Unfallopfer eine Kapitalleistung bzw. eine monatliche Rente ausbezahlt.

Außerdem ist eine Reiseversicherung empfehlenswert. Die der Allianz beinhaltet zum Beispiel eine Reiseabbruchversicherung, die die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernimmt, etwa bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten sowie Unfallverletzungen oder auch Ereignissen, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit gefährden.


Das heißt, eine Reiseversicherung würde auch einen Wochenskipass ersetzen, wenn ich mich am ersten Tag verletze?
Ja. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten und Unfallverletzungen.

Wie sieht es mit aufwändigen Transportkosten, wie etwa Hubschrauber-Einsatz oder Akja, aus? 

Die durchschnittlichen Kosten bei einem Flugrettungseinsatz belaufen sich auf ungefähr 3.500 Euro. Bei alpinen Einsätzen mit sehr schweren Verletzungen bezahlt die Krankenkasse eine Pauschale von 894,93 Euro für den Transport ins Spital. Die verbleibenden Restkosten müssen vom Patienten bzw. dessen Privatversicherungen getragen werden. In der Allianz Unfallversicherung beispielsweise sind Such- und Bergekosten eingeschlossen. Damit ist Ihre Bergung, egal ob verletzt oder unverletzt, auch mittels Rettungshubschrauber oder Akja inkludiert.

Was decken Kreditkarten, der ÖAMTC-Schutzbrief und die Alpenvereins-Mitgliedschaft im Normalfall ab? 
Viele Kreditkarten inkludieren eine Reiseversicherung. Je nach Karte sind daran jedoch bestimme Bedingungen geknüpft: Sie müssen regelmäßig benutzt werden, einen bestimmten Mindestumsatz aufweisen und es muss kurz vor Reiseantritt damit bezahlt worden sein. Die Leistungen und Deckungsumfänge variieren je Anbieter ebenfalls. Am besten informiert man sich vorab beim Kreditinstitut.

Mitglieder des Alpenvereins sind automatisch für Bergungskosten versichert, ebenso sind eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung für Sportarten in die Mitgliedschaft integriert. Im ÖAMTC-Schutzbrief sind u.a. Hubschrauber-Rettung, Kranken-Rückholung und die Heimreise nach einem Unfall enthalten. Beide Anbieter können aber weder eine vollwertige Unfall- noch Reiseversicherung ersetzen.
 

Trage ich Mitschuld, wenn ich bei Kopfverletzung keinen Helm getragen habe? Steigt die Versicherung dann aus?
Für das Skifahren gibt es in fast allen Bundesländern eine gesetzliche Skihelmpflicht bis zum Alter von 15 Jahren. Bei der Allianz Unfallversicherung gibt es keine Helmpflicht für Skifahrer und deshalb die volle Entschädigungsleistung. Natürlich raten wir jedem Wintersportler zur eigenen Sicherheit einen Skihelm zu tragen.


Was ist, wenn Alkohol im Spiel ist. Zahlt hier die Versicherung?
Man sollte beim Alkoholkonsum vorsichtig sein und den Skitag zuvor beenden. Wenn Alkohol im Spiel ist, wird die Kausalität zum Unfallhergang geprüft und im Einzelfall entschieden.


Vielen Dank für das Gespräch!

Quelle: KFV, IDB Austria. Zahlen aus 2015

Oliver Seuffer-Wasserthal

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